Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
Die nachfolgenden Bestimmungen sollen die Rechtsbeziehungen zwischen den Fotomodellen, Fotomodellagenturen
und jeweiligen Kunden verbindlich regeln, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich
abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
§ 2 Buchungsgrundlagen
Die Agentur handelt gegenüber dem Kunden im Namen und Auftrag des Models. Soweit nicht
anders bei einer Buchung schriftlich vereinbart, gilt derjenige als Kunde, der bei der der Agentur
bucht.
Der Kunde schuldet der Agentur bei einer verbindlichen Buchung die Vermittlungsprovision von20% des vereinbarten Modelhonorars ggf. des zu zahlenden Ausfallhonorars zzgl. Mehrwertsteuer (beiKleinunternehmerbesteuerung entfällt diese). Jegliche Haftung der Agentur aus dem vermittelten
Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen. Der Kunde hat keine Berechtigung, seine Forderungen gegen
das Model mit den Provisionsansprüchen der Agentur zu verrechnen oder von einem
Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen. Eine Vermittlungsprovision wird auch bei
Folgebuchung des vertraglich an die Agentur gebundenen Models fällig. Der Kunde verpflichtet sich
Direktbuchungen unter Umgehung der Agentur zu unterlassen.

§ 3 Buchungsmodalitäten
(1) Optionen
Optionen sind terminverbindliche Reservierungen. Eine Option verfällt, wenn nicht spätestens drei
Werktage (bis 18.00 Uhr) vor Tätigkeitsbeginn oder innerhalb von einem Werktag nach
Aufforderung durch die Agentur eine Festbuchung erfolgt. Samstag und Sonntag sind keine
Werktage. Es gilt deutsche Zeitrechnung.
Optionen werden nach Buchungseingang notiert. Handelt es sich nicht um eine erste Option, wird
dem Kunde der Rang der Option mitgeteilt. Verfällt eine Option, rücken nachfolgende Optionen in
der Rangfolge auf.
(2) Festbuchungen
Festbuchungen sind für beide Seiten verbindlich. Sie sind auf Verlangen des Kunden durch die
Agentur unverzüglich schriftlich zu bestätigen unter Angabe der wesentlichen Einzelheiten.
(3) Wetterbuchungen
Wetterbedingte Buchungen sind nur am Aufenthaltsort des Fotomodells möglich und müssen
ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich hier- bei
um Schönwetterbuchungen. Liegen die Wetterbedingungen nicht vor oder ist die Wetterlage unklar,
kann der Kunde die Buchung gegenüber der Agentur bis spätestens eine Stunde vor dem
vereinbarten Arbeitsbeginn absagen. Für diesen Fall beträgt das Ausfallhonorar 50 % des vereinbarten
Fotomodellhonorars.

§4 Annullierung
(1) Eine Festbuchung kann aus wichtigem Grund annulliert werden. Einen wichtigen Grund zur Annullierung
stellen auch Umstände dar, die eine Durchführung der Festbuchung wirtschaftlich
unzumutbar machen. Die Annullierung ist der Agentur unverzüglich mitzuteilen.
(2) Die Annullierung hat so viele Werktage vor Arbeitsbeginn zu erfolgen, wie Arbeits- und Reisetage
gebucht worden sind, mindestens jedoch 3 Werktage.

(3) Erfolgt die Annullierung vor 12 Uhr mittags, so ist dieser Tag bei der Berechnung mitzuzählen.
Samstag und Sonntag sind keine Werktage. Es gilt deutsche Zeitrechnung.
(4) Tages- und Stundenbuchungen sind 24 Stunden vor Arbeitsbeginn zu annullieren.
(5) Erfolgt die Annullierung durch das Fotomodell, wird die Agentur sich nach besten Kräften bemühen,
gegebenenfalls unter Einschaltung anderer Agenturen, für den Kunden einen adäquaten
Ersatz zu finden.
(6) Erfolgt eine Annullierung nicht rechtzeitig oder ohne wichtigen Grund, ist das vereinbarte Fotomodellhonorar
zu bezahlen.

§5 Arbeitszeit
(1) Bei einer Tagesbuchung beträgt die Arbeitszeit 8 Stunden, bei einer Halbtagsbuchung 4 Stunden.
Soweit nicht anders vereinbart, dauert die Arbeitszeit einer Tagesbuchung von 9.00 Uhr bis
18.00 Uhr mit einer Stunde Mittagspause.
(2) Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Fotomodells am vereinbarten Arbeitsort beim
Kunden zur vereinbarten Zeit. Vorbereitungen wie Make-up und Frisur zählen zur Arbeitszeit.
(3) Überstunden werden mit 15 % des vereinbarten Tageshonorars pro angefangene Stunde vergütet.
Eine Überschreitung der Arbeitszeit bis zu 30 Minuten wird aus Kulanz nicht berechnet.
(4) Die gemeinsame An- und Abreise von Fotomodell und Kunde zwischen Hotel und Arbeitsort
(location) zählt zur Arbeitszeit. An- und Abreise (zusammen) bis zu einer Stunde pro Tag wer- den
aus Kulanz nicht berechnet.

§6 Fotomodellhonorar

Das Fotomodellhonorar umfaßt das Tageshonorar und das Entgelt für Nutzungsrechte zzgl. anfallender
MwSt..
(1) Modetarif
Hierzu zählen sämtliche Aufnahmen von Bekleidung und zur Mode gehörige Accessoires
(Nachtwäsche, Schmuck, Strümpfe, Schuhe, Frisuren, Brillen etc.), die in Verbindung mit Mode
gestaltet werden, soweit es sich nicht um Werbung handelt.
(2) Sonderhonorar
Miederwaren, Tagwäsche, Akt, Konsumgüterwerbung, Werbung mit Aufnahmen zum Modetarif und
Werbefilme bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
(3) Halbtags- und Stundenbuchungen
Das Fotomodellhonorar bei Halbtagsbuchungen beträgt bei am Arbeitsort ansässigen Fotomodellen
mindestens 60 % des Tageshonorars. Halbtagsbuchungen von anreisenden Fotomodellen und
Stundenbuchungen bedürfen immer einer gesonderten Vereinbarung.

§7 Reisekosten
(1) Reisetageersatz
Die An- und Abreise des Fotomodells zum und vom Arbeitsort wird nur vergütet, wenn sie ganz
oder teilweise während der üblichen Arbeitszeit von Fotomodellen erfolgt. Der Reisetageersatz
beträgt:
bis zu 2 Arbeitstage:
bis zu 4 Arbeitstage:
ab 5 Arbeitstage:
1 Tageshonorar,
1/2 Tageshonorar,
kein Reisetageersatz, es sei denn, die An- bzw. Abreise erstreckt sich über einen ganzen Arbeitstag.

(2) Reisespesen
Bei am Arbeitsort ansässigen oder nicht angereisten Fotomodellen werden Übernachtungs- und
Verpflegungskosten nicht erstattet. Taxikosten werden, Halbtags- und Stundenbuchungen ausgenommen,
nur ab Stadtgrenze erstattet.
Bei gemeinsamen Reisen werden ab Flughafen/Bahnhof des abreisenden Fotomodells die entstandenen
Reise- Verpflegungs- und Übernachtungskosten vom Kunden getragen. Die Erstat- tung
erfolgt entweder pauschal nach den steuerlichen Richtsätzen pro Arbeitstag oder gegen Vorlage der
Belege.
Ist das Fotomodell für mehrere Kunden am Arbeitsort tätig, so sind die entstandenen Kosten den
jeweiligen Arbeitstagen entsprechend aufzuteilen.

§8 Zahlungskonditionen
Das Fotomodellhonorar einschließlich Ausfallhonorar, Reisetageersatz und Reisespesen ist nach
Rechnungserhalt rein netto zu bezahlen.

§9 Reklamationen, Haftung
(1) Bei Reklamationen hat der Kunde umgehend die Agentur zu informieren und die Reklamationsgründe
darzulegen. Es sind Polaroidfotos zum Nachweis der Reklamation zu erstellen. So- dann
ist das Fotomodell ausdrücklich von seiner Arbeitspflicht zu entbinden. Für Hairstyling, Styling und
Make-up ist das Fotomodell nicht verantwortlich. Bei Reklamationen, die vom Kunden
nachgewiesen werden, entfällt jegliche Zahlungspflicht für dieses Fotomodell einschließlich
Reisekosten. Werden mit dem Fotomodell dennoch Aufnahmen gemacht, so gilt dies als Verzicht
des Kunden auf jegliche Reklamation.
(2) Bei schuldhafter Verspätung des Fotomodells (Verschlafen, verpaßtes Flugzeug etc.) hat das
Fotomodell entsprechend länger zu arbeiten. Ist dies aufgrund besonderer Umstände nicht oder
nur teilweise möglich, so verliert das Fotomodell seinen anteiligen Tageshonoraranspruch auf der
Grundlage des Überstundenhonorars.
(3) Bei besonders risikoreichen Aufnahmen hat der Kunde eine entsprechende Versicherung für das
Fotomodell abzuschließen. Ist der Agentur das einzugehende Risiko bei der Buchung nicht ausdrücklich
mitgeteilt worden, ist das Fotomodell berechtigt, seine Leistung zu verweigern und erhält
ein Ausfallhonorar in Höhe von 70 % des vereinbarten Gesamthonorars.
(4) Weitergehende Ansprüche richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Die
Haftung des Fotomodells sowie seiner Agentur aus jedwedem Rechtsgrund ist auf das zweifache
Gesamthonorar beschränkt, ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

§10 Nutzungsrechte
Die Nutzungsrechte an den Aufnahmen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, im
abgerechneten Modelhonorar enthalten und gelten ausschließlich für den buchenden Kunden
während der Dauer eines Jahres ab Beginn der Nutzung, spätestens aber 2 Monate nach Erstellung
der Aufnahmen. Sie beziehen sich ausschließlich auf die Vereinbarungen bzgl. Verwendungszweck,
Produkt und Nutzungsform.
Jede weitergehende Nutzung wird dem Kunden anteilig der Nutzungsrechte am Modelhonorar und
entsprechend der neuen Nutzung in Rechnung gestellt und Bedarf der schriftlichen Einwilligung der
Agentur, insbesondere bei Postern, Plakaten, Verpackungen, Displays und Video.
Die Datenspeicherung in digitaler Form ist grundsätzlich nicht gestattet und ist nur durch
schriftliche Einwilligung der Agentur unter Angabe des genauen Verwendungszwecks möglich.

Jegliche Nutzung der Aufnahmen vor vollständiger Zahlung des entsprechenden Entgelts ist
unzulässig.

§11 Schlußbestimmungen
(1) Zwischen den Parteien dieser Buchungsbedingungen, Agentur, Kunde und Fotomodell, findet
deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Buchung im Zusammenhang
mit Nutzungsrechten ist der Sitz der Agentur.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen der Buchungen und Abweichungen
von diesen Buchungsbedingungen nur nach vorheriger Absprache mit der Agentur vorzunehmen
und es zu unterlassen, Fotomodelle während der Arbeitstage zu Buchungsänderungen oder
Buchungsergänzungen anzuhalten.
(3) Die Gültigkeit der Buchungsbedingungen wird durch die etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen
nicht berührt. An Stelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als verein- bart,
was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfül- lung von
Vertragslücken.
(4) Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Kunden ohne
allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist der Sitz der Agentur.